Herzlich Willkommen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Motorrad Ott erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 2. In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend unverbindlich. 3. Die Preise schließen die jeweils gültige Mwst ein, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen wird. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa. Ott; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 4. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch die Fa. Ott zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung der Fa. Ott beginnt. 5. Die Fa. Ott schuldet grundsätzlich nur die Übergabe des Kaufgegenstandes am Verkaufsort. Soweit der Kaufgegenstand an den Käufer übersandt werden soll, geschieht dies im Namen und im Auftrage des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. 6. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Firma Motorrad Ott, gleich aus welcher Rechtsbeziehung, bestehen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a] Ist der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikation- oder Materialmängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden waren, schadhaft, liefert die Fa. Ott nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Gewährleitungsansprüche nach diesen Bestimmungen bestehen nur, soweit der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe am Kaufort oder - bei Versendung an den Kunden - bei Übergabe an das Versendungsunternehmen mangelhaft war. Für später eintretende Mängel wird keinerlei Gewährleistung übernommen. b] Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Leistungsgegenstand bei der Rückgabe an die Fa. Ott noch die Originalbeschriftung und Kennzeichnung trägt. c] Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Auslieferung bei der Firma Motorrad Ott. Ist der Käufer eine juristisch Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einUnternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. d] entfallen e] Optische Mängel wie Kratzer stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes dar, ebenso wenig Rostbefall, mit dem in etwa aufgrund des Alters und der bisherigen Laufleistung gerechnet werden kann. Ansprüche wegen Sachmängel bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass - der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt hat oder - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. motorsportlichen Wettbewerben oder - der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand davon in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder - der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. f] Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkte der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung am Kaufort durch die Fa. Ott bereitzuhalten. Des Weiteren muss die Ware in dem Zustand (Verpackung, usw.) wieder zurückgesandt werden, wie sie vom Lieferanten geliefert wurde. Vor der Rücksendung sollten Sie jedoch Rücksprache mit uns nehmen. WICHTIG: Rücksendungen werden von uns nur bearbeitet, wenn eine Rechnungskopie beiliegt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. g]Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist - mindestens 6 Wochen - fehl, kann der Käufer nur die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. h] Bei gebrauchten Elektronikteilen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. i] Zusicherung im Rechtssinne liegen von Seiten der Fa. Ott nur vor, wenn sie schriftlich erfolgt ist, ausdrücklich als "Zusicherung" gekennzeichnet sind. Der Käufer bestätigt ausdrücklich durch seine Unterschrift, dass weitere vertragliche Absprachen als diejenigen, die schriftlich fixiert sind, nicht getroffen wurden. J] Der Hinweis auf eine "TÜV-Abnahme", auch auf "TÜV-neu" stellt keinerlei Zusicherung, auch nicht die Behauptung der Mängelfreiheit oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dar. k] Bei gebrauchten Motoren, hierzu gehören auch teil- oder generalüberholte Motoren, und gebrauchte Motorrädern beträgt die Gewährleistungsfrist lediglich 2 Wochen ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Der Kunde wahrt seine Gewährleistungsrechte, wenn die schriftliche Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungsfrist bei der Fa. Ott eingegangen ist und für den Fall, dass die Fa. Ott die Mängelhaftung ablehtn innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes Klage erhebt. Sämtliche Transportkosten, Ein- und Ausbaukosten gehen zu Lasten des Käufers, - auch bei mehrmaligen berechtigten Reklamationen. l] Liefert die Fa. Ott einen Ersatzmotor, so erfüllt die Fa. Ott ihre Leistungspflicht, wenn sie einen Ersatzmotor liefert, der in Fachkreisen als ein dem bestellten Motor gleichwertiger Motor angesehen wird. Sollte im eigenen Bestand kein derartiger Ersatzmotor verfügbar sein, ist die Fa. Ott berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dem Käufer steht insoweit nur ein Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen zu, die er für die Bestellung des Kaufgegenstandes bei der Fa. Ott getätigt hat. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf dem Ersatz schadhafter Teile, jedoch nicht auf Fremdarbeit und Folgeschäden. m] Für sonstige gebrauchte Teile wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. n] Werden am Kaufgegenstand durch den Kunden oder Dritte Veränderungen vorgenommen oder wird der Kaufgegenstand geöffnet oder zerlegt, erlischt jegliche Gewährleistung. 7. Wird die Belehrung des Widerrufsrecht eines Verbraucher gegenüber erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist abweichend einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Verbrauchsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. 8. Bei allen Motoren mit separatem Öltank muss nach Einbau des Motors mindestens 1 L Motoröl direkt in den Motor eingefüllt werden, der Rest in den Öltank. Sofort nach Laufen des Motors Ölfilter entlüften. 9. Alle generalüberholten Motoren müssen eingefahren werden (wie Neufahrzeuge) und nach 1000 km Fahrleistung eine Inspektion (Ölwechsel, Ölfilter, Ventile, Zündung, Steuerkette etc.) gemacht werden. 10. Soweit bei Gebrauchtteilen km-Angaben gemacht werden, handelt es sich um die Information über die Angaben des Vorbesitzers, der Verkäufer hat diese Angaben nicht überprüft. Die Angabe stellt daher eine reine Wissensvermittlung und keine Angabe über den Sachzustand oder gar eine Zusicherung dar. 11. Für sämtliche Gebrauchtteile gilt lediglich eine Funktionsgarantie, es gibt keinerlei Gewährleistung auf Dichtheit (Motoren, Vergaser, Winkeltrieb usw.) Dies trifft bei Gebrauchtteilen zu, die mit Dichtungen jeglicher Art versehen sind. 12. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. Ott als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 13. Die Fa. Ott steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung der Verkaufsgegenstände zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann, wenn ein besonders Entgelt vereinbart wurde. Im Übrigen handelt es sich hier lediglich um ein Gefälligkeitsverhältnis. 14. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. Ott aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Fa. Ott das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter- insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. Ott hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Fa. Ott berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. Ott liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. 15. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Rechnungen der Fa. Ott sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich die Fa. Ott ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Die Fa. Ott ist berechtig, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung unterrichten. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Fa. Ott berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 16. Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferant das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei; oder wesentlich niedriger ist. Das Gleiche gilt, wenn vom Käufer der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an den Lieferer gestellt wird und von diesem angenommen wurde. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Lieferer vorbehalten. Bei Nichtzahlung durch den Käufer hat der Lieferant die Wahl, die Ware auf Kosten des Käufers wieder in sein Lager zu nehmen und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Käufers wieder zum Versand zu bringen. Für die Zeit der Lagerung trägt der Käufer neben den Verzugszinsen die Kosten der Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbe berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Lagerung bewirkt keine Umwandlung der vereinbarten Gattungsschuld. Nicht termingemäß abgerufene Ware wird unversichert gelagert. 17. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestimmungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. Ott sie schriftlich bestätigt. 18. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht (mehr) entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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